Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Gäste,
die in den Tourenausschreibungen veröffentlichten Angaben zu konditionellen und technischen Anforderungen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages zwischen Dir und mir. Bitte prüfe in eigenem Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor Du Dich für eine Tourenanmeldung entscheidest. Nimm bei Rückfragen am besten telefonischen Kontakt mit mir auf.
Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Teilnehmer
An den Kursen und Touren von Bergbegeisterung kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Tourenbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Tourenbeginn kannst Du vorschlagen, dass an Deiner Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen der von Dir gebuchten Tour genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Dem Ersatzteilnehmer werden die Rechte aus Deinem Vertrag eingeräumt. Tritt ein von Dir benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Dir für den Tourenpreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
2. Vertragsschluss und Zahlung
Mit meiner Bestätigung Deiner Anmeldung ist die Buchung für Dich und mich verbindlich. Üblicherweise ist für jede Tour eine Anzahlung für die Anmeldebestätigung notwendig. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Tourenbeginn fällig.
3. Leistungen von Bergbegeisterung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Tourenbeschreibungen. Bergbegeisterung behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben der Tourenbeschreibung zu erklären und den Gast entsprechend darüber zu informieren.
Änderungen oder Abweichungen vom ausgeschriebenen Tourenprogramm sind aufgrund des Charakters der Touren jederzeit möglich. Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln und viele andere Einflussfaktoren führen dazu, dass der angegebene Tourenverlauf nicht garantiert werden kann. Die Ausschreibung stellt insofern auch nur den geplanten Tourenverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Für die Anreise zum Tourenstart und für die Rückreise empfehle ich die Planung nachdrücklich mit angemessenem zeitlichen Puffer. Die Guides sind in der Regel geprüfte Bergwanderführer oder ähnlich qualifizierte Personen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Anspruch des Gastes auf einen bestimmten Bergwanderführer besteht nicht, es sei denn, mit dem Gast ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Medikamente, die Du benötigst, müssen von Dir selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Du eine Bergtour aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. unterbrechen musst und ohne dass dies von Bergbegeisterung zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Deinen Lasten.
4. Versicherungen
Für alle Gäste sind nachdrücklich ausreichende Versicherungen zur Bergrettung empfohlen und der Versicherungsnachweis vorzugsweise auf Tour mitzuführen. Eine Mitgliedschaft im Alpenverein ist dafür (neben den übrigen zahlreichen gebotenen Vorteilen) eine sehr gute Möglichkeit. Je nach Deiner persönlichen Lage, sind ggf. auch Reiserücktrittskosten-Versicherungen empfehlenswert.
5. Mindestteilnehmeranzahl
Kurse und Touren können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die in der Tourenausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, aus der jeweiligen Ausschreibung oder aus der Tourenbestätigung ergibt sich etwas anderes. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Bergbegeisterung berechtigt, vor Tourenbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Tourenbeginn dem Gast gegenüber zu erklären. Wird die Tour aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Gast auf den Tourenpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Impfungen, Visa oder Reisekosten können nicht übernommen werden. Bergbegeisterung ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Tour durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Wenn ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache, Du aber dennoch die Durchführung der Tour wünschst, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Ich kann dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen. Bist Du mit dem neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Tour durchgeführt wird.
6. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen von wesentlichen Tourenleistungen des vereinbarten Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Bergbegeisterung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigt.
7. Rücktritt / Umbuchung
Du kannst jederzeit vor Tourenbeginn durch Erklärung gegenüber Bergbegeisterung von der Tour zurücktreten. Das solltest Du sicherheitshalber in Textform tun. Trittst Du als Gast vor Tourenbeginn zurück oder trittst Du als Gast die Tour nicht an, so gelten folgende Stornobedingungen, insofern der Rücktritt nicht von Bergbegeisterung zu vertreten ist. Abhängig vom Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Tourenbeginn erhältst Du folgende Rückzahlungen:
- 50 % der Anzahlung bei Stornierung länger als 1 Monat vor Tourenbeginn
- 0 % der Anzahlung bei Stornierung kürzer als 1 Monat vor Tourenbeginn
- 0 % des geleisteten Tourenpreises bei Stornierung kürzer als 14 Tage vor Tourenbeginn
- 100 % des geleisteten Tourenpreises falls ein weiterer Gast Deinen reservierten Platz übernehmen kann
Bergbegeisterung leistet eine vollständige Rückzahlung, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Tour oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Dem Gast bleibt es unbenommen, Bergbegeisterung nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für einzelne Angebote können abweichende Stornobedingungen gelten, was in dem Fall gesondert gekennzeichnet wird.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Bergbegeisterung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn der Gast sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Bergbegeisterung beruht. Kündigt Bergbegeisterung, so behält Bergbegeisterung den Anspruch auf den Tourenpreis; Bergbegeisterung muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Bergbegeisterung aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Tourenleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourenpreises. Dies gilt nicht, soweit Gründe vorliegen, die ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hatten. Bergbegeisterung wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
10. Gewährleistung
Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Bergbegeisterung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch Erklärung in Textform – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Tour infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Bergbegeisterung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt. Die deliktische Haftung von Bergbegeisterung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Tour.
Bergbegeisterung haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z. B. Fahrten mit Aufstiegshilfen wie Seilbahnen, Sesselbahnen und Zahnradbahnen; Fahrten mit öffentlichen Transportmitteln im Straßenverkehr, Hotel- und Hüttenübernachtungen, die vor Ort vom Gast direkt bezahlt werden müssen, wenn diese Leistungen in der Tourenausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurde, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil Tour von Bergbegeisterung sind.
12. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken sowie eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Mängelbeanstandungen unverzüglich dem örtlichen Bergwanderführer zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist ein Bergwanderführer vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Mängel direkt an Bergbegeisterung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und/oder Schadenersatz nicht ein.
13. Erhöhtes Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen
Alle Touren und Kurse werden von Bergbegeisterung gewissenhaft vorbereitet. Ich kann aber keine Garantie für Gipfel oder subjektiv vorgestellte Tourenerfolge geben. Vielen der angebotenen Touren haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran solltest Du aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein an der Tour teilnehmen. Dadurch bleibt die gebuchte Tour bei Dir zweifellos auch in bester Erinnerung. Bei sämtlichen Touren und Kursen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch Bergbegeisterung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Gast ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Gast deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Tour verbunden sein können. Solltest Du Fragen zum Gefahren- und Risikopotenzial einer Tour haben, bitte ich Dich, vor Abschluss des Vertrags in Verbindung zu setzen.
14. Gerichtsstand
Der Gast kann Bergbegeisterung nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bergbegeisterung gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist für den Gerichtsstand der Sitz von Bergbegeisterung maßgebend.
15. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Coronavirus)
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Tourenleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Tourenzeitpunkt vor Ort geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Tourenleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
Stand: 07.03.2025